Tätigkeitsbericht 2023

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (SdR) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Der Bericht informiert u. a. über Zuständigkeiten, Aufgaben und Organisation der SdR, den Ablauf des Schlichtungsverfahrens, die Art der Streitigkeiten sowie über Eingänge und Erledigungen der Anträge.

Zusammenfassung:

  • Seit Einrichtung der SdR im Jahre 2011 sind insgesamt 13.366 Anträge auf Schlichtung eingegangen.
  • Soweit die Anträge zulässig waren, sind ganz überwiegend Schlichtungsvorschläge unterbreitet worden, die ein gegenseitiges Nachgeben der Parteien anregten.
  • Die Bereitschaft an dem rein freiwilligen Schlichtungsverfahren teilzunehmen, war im Jahr 2023 mit ca. 89,5 % weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
  • Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Vorliegen der vollständigen Schlichtungsakte bis zum Versenden des Schlichtungsvorschlages betrug 2023 durchschnittlich nur ca. 56 Tage und damit 34 Tage unter der gesetzlich zulässigen Frist von 90 Tagen.

Die Art der Streitigkeiten legt nahe, dass die Parteien im Vorfeld nach wie vor unzureichend kommunizieren und über Vergütungsabrechnungen nicht ausreichend transparent und verständlich aufgeklärt wird. Die SdR empfiehlt deshalb Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, von Beginn an und auch während des laufenden Mandats, Mandantinnen und Mandanten gründlich und verständlich über voraussichtlich entstehende Kosten, die Erfolgsaussichten und die verschiedenen Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens aufzuklären. So lassen sich Missverständnisse, falsche Erwartungen und Streitigkeiten am ehesten vermeiden.

Tätigkeitsbericht 2022

Mehr Schlichtungsvorschläge und mehr Online-Anträge

Im Berichtsjahr konnten den Parteien ca. 15 % mehr Schlichtungsvorschläge als im Vergleich zum Vorjahr unterbreitet werden. Neben einer leicht gestiegenen Annahmequote ist 2022 auch die Teilnahmebereitschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an dem rein freiwilligen Schlichtungsverfahren auf ca. 92% gestiegen. Das dokumentiert die hohe Akzeptanz der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.

Mit 56% wurden bereits über die Hälfte aller Schlichtungsanträge über das Online-Formular auf der Internetseite der Schlichtungsstelle gestellt. Dank konsequenter Aufklärung und dem neu gestalteten Antragsformular ist auch die Zahl unzulässiger Anträge im Berichtsjahr zurückgegangen.

Weitere Informationen zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle,
statistische Auswertungen, typische Fallkonstellationen, Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten und anonymisierte Schlichtungsfälle finden Sie in unserem Tätigkeitbericht 2022.

Uta Fölster ist neue Schlichterin

Nachdem die bisherige Schlichterin, Elisabeth Mette, ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen überraschend niederlegen musste, übernimmt Uta Fölster am 15. Oktober 2022 als neue Schlichterin die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Fölster war nicht nur Pressesprecherin der Berliner Justiz und des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch Präsidentin des Amtsgerichts Berlin-Mitte und von 2008 bis 2021 Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Nach Dr. h. c. Renate Jaeger, Monika Nöhre, Prof. Dr. Reinhard Gaier und zuletzt Elisabeth Mette, tritt Fölster das Amt der Schlichterin zu Recht mit viel Selbstbewusstsein und Engagement an:

„Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe. Meine langjährige Erfahrung als Richterin hat mich auch gelehrt, dass eine von Einvernehmen und gegenseitigem Nachgeben gekennzeichnete Streitentscheidung eher dauerhaften Rechtsfrieden zu gewährleisten vermag als ein gerichtliches Urteil. Um es mit den Worten der ehemaligen Präsidentin des BVerfG, Jutta Limbach, zu sagen: Man sollte es immer für möglich halten, dass sich die Vernunft möglicherweise auch auf der anderen Seite befindet. Das ist eine kluge Einsicht, der man sich bei Streitigkeiten stets vergewissern sollte. Diese Einsicht hat nach meinem Eindruck auch die Einrichtung und Ausgestaltung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft geprägt.
Kostenfrei und rechtlich qualifizierte Unterstützung bei einer neutralen Stelle in Anspruch nehmen zu können, um einen vermögensrechtlichen Streit zwischen Rechtsanwalt und Mandant ohne nervenaufreibenden und zeitraubenden Aufwand beizulegen, ist ein Angebot, das man vernünftigerweise nicht ausschlagen sollte“, so Fölster.

Die Pressemitteilung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie hier.

Martin Dreßler ist neuer Stellvertreter der Schlichterin

Nach dem Ende der Amtszeit von Wolfgang Sailer hat Martin Dreßler zum 1. Oktober 2022 das Amt des Vertreters der Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft übernommen.

Dreßler hat seine Karriere in der Arbeitsgerichtsbarkeit bereits 1984 als Richter am Arbeitsgericht Berlin begonnen und war bis zu seiner Pensionierung im Februar 2022 Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war er zudem langjähriger Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg und des Arbeitsgerichts Berlin. Als Vorsitzender einer tariflichen Schlichtungsstelle für eine kirchliche Institution ist Dreßler mit dem Wesen der Schlichtung bestens vertraut.

Die Pressemitteilung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie hier.

Zweiter Verbraucherschlichtungsbericht des Bundesamtes für Justiz

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat in seiner Funktion als Zentrale Anlaufstelle gem. § 35 Abs. 1 VSBG den zweiten Verbraucherschlichtungsbericht veröffentlicht. Darin wurden sämtliche Tätigkeits- und Evaluationsberichte aller Verbraucherschlichtungsstellen, auch die der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, seit 2018 bis 2021 umfassend ausgewertet.

Auf die gestiegene Bereitschaft, sich an Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zu beteiligen, wird im Verbraucherschlichtungsbericht 2022 besonders hingewiesen. Nach der Auswertung des BfJ konnte die Teilnahmebereitschaft von 78 Prozent im Jahr 2018 auf 93 Prozent im Jahr 2021 gesteigert werden. Damit hat sich die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft weiter etablieren können.

Näheres können Sie dem Verbraucherschlichtungsbericht 2022 entnehmen.

Schadensersatzanspruch nach verlorenem Prozess?

Bauklötze symbolisieren ein festes Fundament zur Streitbeilegung

Anhand eines weiteren Beispiels aus der Praxis stellt Schlichterin Elisabeth Mette dar, wie es in einem ausschließlich schriftlich geführtem Verfahren gelingen kann, auf der Grundlage des Gesetzes einvernehmliche Lösungen zwischen den Streitenden zu erzielen. Veröffentlicht im BRAK Magazin 04/2022, S. 12.

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