Tätigkeitsbericht 2023

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (SdR) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Der Bericht informiert u. a. über Zuständigkeiten, Aufgaben und Organisation der SdR, den Ablauf des Schlichtungsverfahrens, die Art der Streitigkeiten sowie über Eingänge und Erledigungen der Anträge.

Zusammenfassung:

  • Seit Einrichtung der SdR im Jahre 2011 sind insgesamt 13.366 Anträge auf Schlichtung eingegangen.
  • Soweit die Anträge zulässig waren, sind ganz überwiegend Schlichtungsvorschläge unterbreitet worden, die ein gegenseitiges Nachgeben der Parteien anregten.
  • Die Bereitschaft an dem rein freiwilligen Schlichtungsverfahren teilzunehmen, war im Jahr 2023 mit ca. 89,5 % weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
  • Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Vorliegen der vollständigen Schlichtungsakte bis zum Versenden des Schlichtungsvorschlages betrug 2023 durchschnittlich nur ca. 56 Tage und damit 34 Tage unter der gesetzlich zulässigen Frist von 90 Tagen.

Die Art der Streitigkeiten legt nahe, dass die Parteien im Vorfeld nach wie vor unzureichend kommunizieren und über Vergütungsabrechnungen nicht ausreichend transparent und verständlich aufgeklärt wird. Die SdR empfiehlt deshalb Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, von Beginn an und auch während des laufenden Mandats, Mandantinnen und Mandanten gründlich und verständlich über voraussichtlich entstehende Kosten, die Erfolgsaussichten und die verschiedenen Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens aufzuklären. So lassen sich Missverständnisse, falsche Erwartungen und Streitigkeiten am ehesten vermeiden.