Zweiter Verbraucherschlichtungsbericht des Bundesamtes für Justiz

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat in seiner Funktion als Zentrale Anlaufstelle gem. § 35 Abs. 1 VSBG den zweiten Verbraucherschlichtungsbericht veröffentlicht. Darin wurden sämtliche Tätigkeits- und Evaluationsberichte aller Verbraucherschlichtungsstellen, auch die der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, seit 2018 bis 2021 umfassend ausgewertet.

Auf die gestiegene Bereitschaft, sich an Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zu beteiligen, wird im Verbraucherschlichtungsbericht 2022 besonders hingewiesen. Nach der Auswertung des BfJ konnte die Teilnahmebereitschaft von 78 Prozent im Jahr 2018 auf 93 Prozent im Jahr 2021 gesteigert werden. Damit hat sich die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft weiter etablieren können.

Näheres können Sie dem Verbraucherschlichtungsbericht 2022 entnehmen.