Die Schlichtungsstelle – eine Anlaufstelle für Mandantinnen / Mandanten
Mandantinnen / Mandanten können einen Schlichtungsantrag bei Streit über die Anwaltsgebühren oder bei einer Auseinandersetzung über mögliche Schadenersatzforderungen stellen.
Streit über Anwaltskosten – nutzen Sie den Weg über die Schlichtungsstelle!
- Oftmals wird eine individuelle Vereinbarung bezüglich des Honorars, also eine sog. „Vergütungsvereinbarung“ geschlossen und es stellt sich die Frage, ob diese wirksam ist.
- Falls die Abrechnung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgt ist, kann es sein, dass die Kostenrechnung als nicht prüfbar angesehen wird.
- Es kann auch vorkommen, dass die Gebührenrechnung aufgrund einer vermuteten Schlechtleistung nicht gerechtfertigt erscheint.
Wenn Streit über das Honorar entsteht, können Sie einen Schlichtungsantrag stellen. Dieser ist kostenlos. Wir schlichten diesen Streit neutral, professionell und unterbreiten einen Schlichtungsvorschlag.
Achtung: Zunächst sollten Sie den direkten Dialog wählen. Dies ist Voraussetzung für einen Schlichtungsantrag.
Ihnen ist aufgrund eines anwaltlichen Fehlers ein Schaden entstanden? Auch in diesem Fall – nutzen Sie den Weg über die Schlichtungsstelle!
- Sollte Ihnen durch eine anwaltliche Pflichtverletzung (z.B. durch ein Fristversäumnis) ein Schaden entstanden sein, können Sie ggf. Schadensersatz verlangen.
- Auf ihren Schlichtungsantrag prüfen wir zum einen Schadensersatz und zum anderen die Reduzierung von Rechtsanwaltsgebühren.
Wenn Streit über eine Schadensersatzforderung entsteht, können Sie einen Schlichtungsantrag stellen. Dieser ist kostenlos. Wir schlichten diesen Streit neutral, professionell und unterbreiten einen Schlichtungsvorschlag.
Wichtig: Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt kann eine Streitschlichtung auch ablehnen, denn die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für beide Parteien freiwillig. Allerdings bietet unser nicht-öffentliches, schriftliches und ressourcenschonendes Verfahren auch für die Rechtsanwaltschaft viele Vorteile gegenüber dem ordentlichen Rechtsweg.
Ihr Antrag auf Schlichtung: online auf unserer Internetseite stellen oder per E-Mail, Post oder Fax einreichen.
Einen Schlichtungsantrag können Sie auf unserer Internetseite stellen oder aber auch formlos per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Wichtig ist, dass Sie das Ziel Ihres Schlichtungsantrages genau angeben: Um welche Gebührenforderung und/oder welchen Schadensersatz geht es konkret? Außerdem müssen Sie dem Antrag bereits die notwendigen Unterlagen beifügen (z.B. die anwaltliche Gebührenrechnung, den relevanten Schriftwechsel, Zahlungsnachweise u.a.) Fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag bitte zusätzlich auch unseren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen bei.
Schlichtungsantrag
Hier können Sie in wenigen Schritten einen Schlichtungsantrag online stellen. Sie haben die Möglichkeit, den Sachverhalt zu schildern und alle notwendigen Dokumente hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass Ihr eingereichtes Schreiben und die Dokumente der anderen Partei zur Kenntnis- und Stellungnahme weitergeleitet werden. Damit gewährleisten wir Transparenz für beide Beteiligte.