Die Schlichtungsstelle – eine Anlaufstelle für die Rechtsanwaltschaft

Stellen Sie als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt einen Schlichtungsantrag, wenn Ihre Mandantin oder ihr Mandant unzufrieden mit der Leistung oder den abgerechneten Gebühren einer Kollegin oder eines Kollegen ist.

Stellen Sie als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt einen Schlichtungsantrag, wenn Ihr(e) Mandantinnen oder Mandanten unzufrieden mit der Leistung oder den abgerechneten Gebühren eines Kollegen oder einer Kollegin ist.


  • Damit geben Sie die Schlichtung in neutrale Hände.
  • Ihre Mandantin oder Ihr Mandant hat kein Kostenrisiko.
  • Wir prüfen vermögensrechtliche Auseinandersetzungen im Hinblick auf die anwaltliche Vergütung sowie möglicher Schadenersatzansprüche.
  • Wir sind schneller als die ordentliche Gerichtsbarkeit.

Stellen Sie als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt einen Schlichtungsantrag, wenn Ihre Mandantin oder Ihr Mandant die Kostennote nicht bezahlt.


  • Unsere Schlichtungsstelle ist auf die Prüfung vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen spezialisiert.
  • Eine mögliche Streitbeilegung erfolgt schnell.
  • Unsere Schlichtungsvorschläge enthalten eine rechtliche Begründung und bieten damit eine klare und fundierte Entscheidungsgrundlage!
  • Der fachlich geschulte und dennoch unparteiische Blick auf den Sachverhalt gibt Sicherheit und kann neue Perspektiven eröffnen.
  • Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
  • Differenzen mit der eigenen Mandantschaft werden dauerhaft befriedet.

Es kommt vor, dass ein Mandatsverhältnis über lange Jahre gewachsen ist und gegenseitiges Vertrauen besteht – nur in einem Punkt gibt es unterschiedliche Auffassungen. Dann ist der Blick von außen hilfreich, um das Mandatsverhältnis zu erhalten.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bereits Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft gemacht haben, sind mit großer Mehrheit von unserem Verfahren überzeugt!

Schlichtungsantrag

Hier können Sie in wenigen Schritten einen Schlichtungsantrag online stellen. Sie haben die Möglichkeit, den Sachverhalt zu schildern und alle notwendigen Dokumente hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass Ihr eingereichtes Schreiben und die Dokumente der anderen Partei zur Kenntnis- und Stellungnahme weitergeleitet werden. Damit gewährleisten wir Transparenz für beide Beteiligte.