Stellenangebot

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n engagierte/n

Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (m/w/d) in Teilzeit

(20 Stunden / Woche)

Ihre Aufgaben:

Sie übernehmen die juristische Bearbeitung von Schlichtungsverfahren. Zu Ihren Hauptaufgaben gehören dabei die Korrespondenz mit Antrag-stellern und Antragsgegnern sowie die Formulierung von Schlichtungs-vorschlägen.

Ihr Profil:

Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt (m/w/d), idealerweise mit Schwerpunkt im Mietrecht und allgemeinen Zivilrecht. Ferner verfügen Sie über gute Kenntnisse im anwaltlichen Vergütungs- und Haftungsrechts. Sie passen besonders gut zu uns, wenn Sie sich durch einen lebensnahen, lösungsorientierten und verantwortungsbewussten Arbeitsstil auszeichnen und laienverständlich formulieren können.

Sollte diese interessante und anspruchsvolle Aufgabe Ihr Interesse wecken, richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und frühestmöglichen Eintrittstermins bitte ausschließlich per E-Mail bis spätestens zum15. April 2023 an: bewerbung@s-d-r.org

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Uta Fölster ist neue Schlichterin

Nachdem die bisherige Schlichterin, Elisabeth Mette, ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen überraschend niederlegen musste, übernimmt Uta Fölster am 15. Oktober 2022 als neue Schlichterin die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Fölster war nicht nur Pressesprecherin der Berliner Justiz und des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch Präsidentin des Amtsgerichts Berlin-Mitte und von 2008 bis 2021 Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Nach Dr. h. c. Renate Jaeger, Monika Nöhre, Prof. Dr. Reinhard Gaier und zuletzt Elisabeth Mette, tritt Fölster das Amt der Schlichterin zu Recht mit viel Selbstbewusstsein und Engagement an:

„Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe. Meine langjährige Erfahrung als Richterin hat mich auch gelehrt, dass eine von Einvernehmen und gegenseitigem Nachgeben gekennzeichnete Streitentscheidung eher dauerhaften Rechtsfrieden zu gewährleisten vermag als ein gerichtliches Urteil. Um es mit den Worten der ehemaligen Präsidentin des BVerfG, Jutta Limbach, zu sagen: Man sollte es immer für möglich halten, dass sich die Vernunft möglicherweise auch auf der anderen Seite befindet. Das ist eine kluge Einsicht, der man sich bei Streitigkeiten stets vergewissern sollte. Diese Einsicht hat nach meinem Eindruck auch die Einrichtung und Ausgestaltung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft geprägt.
Kostenfrei und rechtlich qualifizierte Unterstützung bei einer neutralen Stelle in Anspruch nehmen zu können, um einen vermögensrechtlichen Streit zwischen Rechtsanwalt und Mandant ohne nervenaufreibenden und zeitraubenden Aufwand beizulegen, ist ein Angebot, das man vernünftigerweise nicht ausschlagen sollte“, so Fölster.

Die Pressemitteilung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie hier.