Prof. Dr. Bertram Schmitt ist neuer Schlichter

Die bisherige Schlichterin, Uta Fölster, musste ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen. Zum 1. Mai 2025 hat daher Prof. Dr. Bertram Schmitt die Nachfolge als neuer Schlichter der Schlichtungsstellez der Rechtsanwaltschaft angetreten. Er war u.a. Richter am Bundesgerichtshof sowie Leiter der dortigen Pressestelle und zuletzt Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Nach Dr. h. c. Renate Jaeger, Monika Nöhre, Prof. Dr. Reinhard Gaier, Elisabeth Mette und zuletzt Uta Fölster tritt Dr. Schmitt das Amt des Schlichters an:

„Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft stellt im Streitfall zwischen Anwalt- und Mandantschaft ein faires, unparteiisches und konsensuales Verfahren zur Verfügung, das Rechtsfrieden herbeiführt. Beide Beteiligten profitieren davon. Für die Mandantschaft ist es vor allem eine unkomplizierte und kostenfreie Alternative zur gerichtlichen Streitbeilegung. Das Angebot, im Streit um Anwaltsgebühren und/oder Schadensersatz eine neutrale Schlichtung durchzuführen, stärkt zudem das Vertrauen in die Anwaltschaft und ihre Selbstverwaltung. Ich möchte für diese und viele weitere Vorzüge werben und dazu beitragen, die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft noch bekannter zu machen.“, so Dr. Schmitt.

Die Pressemitteilung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie hier.

Tätigkeitsbericht 2024

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (SdR) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vorgelegt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Der Bericht informiert u. a. über Zuständigkeiten, Aufgaben und Organisation der SdR, den Ablauf des Schlichtungsverfahrens, die Art der Streitigkeiten sowie über Eingänge und Erledigungen der Anträge.

Zusammenfassung:

  • Seit Einrichtung der SdR im Jahre 2011 sind insgesamt 14.369 Anträge auf Schlichtung gestellt worden.
  • Mit insgesamt 1.003 Schlichtungsanträgen sind 2024 wieder ca. 11% mehr Anträge als im Vorjahr bei der SdR eingegangen.
  • Soweit die Anträge zulässig waren, sind ganz überwiegend Schlichtungsvorschläge unterbreitet worden, die ein gegenseitiges Nachgeben der Parteien anregten.
  • Mit 382 Schlichtungsvorschlägen konnten 2024 ca. 6% mehr Einigungsvorschläge unterbreitet werden.
  • Die Bereitschaft an dem rein freiwilligen Schlichtungsverfahren teilzunehmen, ist im Jahr 2024 um 2% auf ca. 91,5 % gestiegen und dokumentiert die hohe Akzeptanz der SdR.
  • Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Vorliegen der vollständigen Schlichtungsakte bis zum Versenden des Schlichtungsvorschlages betrug 2024 durchschnittlich nur ca. 60 Tage und lag damit 30 Tage unter der gesetzlich zulässigen Frist von 90 Tagen.

Die Art der Streitigkeiten legt nahe, dass die Parteien im Vorfeld nach wie vor unzureichend kommunizieren und über Vergütungs-abrechnungen nicht ausreichend transparent und verständlich aufgeklärt wird. Die SdR empfiehlt deshalb Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, von Beginn an und auch während des laufenden Mandats, Mandantinnen und Mandanten gründlich und verständlich über voraussichtlich entstehende Kosten, die Erfolgsaussichten und die verschiedenen Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens aufzuklären. So lassen sich Missverständnisse, falsche Erwartungen und Streitigkeiten am ehesten vermeiden.