Tätigkeitsbericht 2024

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (SdR) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vorgelegt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Der Bericht informiert u. a. über Zuständigkeiten, Aufgaben und Organisation der SdR, den Ablauf des Schlichtungsverfahrens, die Art der Streitigkeiten sowie über Eingänge und Erledigungen der Anträge.

Zusammenfassung:

  • Seit Einrichtung der SdR im Jahre 2011 sind insgesamt 14.369 Anträge auf Schlichtung gestellt worden.
  • Mit insgesamt 1.003 Schlichtungsanträgen sind 2024 wieder ca. 11% mehr Anträge als im Vorjahr bei der SdR eingegangen.
  • Soweit die Anträge zulässig waren, sind ganz überwiegend Schlichtungsvorschläge unterbreitet worden, die ein gegenseitiges Nachgeben der Parteien anregten.
  • Mit 382 Schlichtungsvorschlägen konnten 2024 ca. 6% mehr Einigungsvorschläge unterbreitet werden.
  • Die Bereitschaft an dem rein freiwilligen Schlichtungsverfahren teilzunehmen, ist im Jahr 2024 um 2% auf ca. 91,5 % gestiegen und dokumentiert die hohe Akzeptanz der SdR.
  • Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Vorliegen der vollständigen Schlichtungsakte bis zum Versenden des Schlichtungsvorschlages betrug 2024 durchschnittlich nur ca. 60 Tage und lag damit 30 Tage unter der gesetzlich zulässigen Frist von 90 Tagen.

Die Art der Streitigkeiten legt nahe, dass die Parteien im Vorfeld nach wie vor unzureichend kommunizieren und über Vergütungs-abrechnungen nicht ausreichend transparent und verständlich aufgeklärt wird. Die SdR empfiehlt deshalb Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, von Beginn an und auch während des laufenden Mandats, Mandantinnen und Mandanten gründlich und verständlich über voraussichtlich entstehende Kosten, die Erfolgsaussichten und die verschiedenen Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens aufzuklären. So lassen sich Missverständnisse, falsche Erwartungen und Streitigkeiten am ehesten vermeiden.