Prof. Dr. Bertram Schmitt ist neuer Schlichter

Die bisherige Schlichterin, Uta Fölster, musste ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen. Zum 1. Mai 2025 hat daher Prof. Dr. Bertram Schmitt die Nachfolge als neuer Schlichter der Schlichtungsstellez der Rechtsanwaltschaft angetreten. Er war u.a. Richter am Bundesgerichtshof sowie Leiter der dortigen Pressestelle und zuletzt Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Nach Dr. h. c. Renate Jaeger, Monika Nöhre, Prof. Dr. Reinhard Gaier, Elisabeth Mette und zuletzt Uta Fölster tritt Dr. Schmitt das Amt des Schlichters an:

„Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft stellt im Streitfall zwischen Anwalt- und Mandantschaft ein faires, unparteiisches und konsensuales Verfahren zur Verfügung, das Rechtsfrieden herbeiführt. Beide Beteiligten profitieren davon. Für die Mandantschaft ist es vor allem eine unkomplizierte und kostenfreie Alternative zur gerichtlichen Streitbeilegung. Das Angebot, im Streit um Anwaltsgebühren und/oder Schadensersatz eine neutrale Schlichtung durchzuführen, stärkt zudem das Vertrauen in die Anwaltschaft und ihre Selbstverwaltung. Ich möchte für diese und viele weitere Vorzüge werben und dazu beitragen, die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft noch bekannter zu machen.“, so Dr. Schmitt.

Die Pressemitteilung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie hier.

Tätigkeitsbericht 2023

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (SdR) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Der Bericht informiert u. a. über Zuständigkeiten, Aufgaben und Organisation der SdR, den Ablauf des Schlichtungsverfahrens, die Art der Streitigkeiten sowie über Eingänge und Erledigungen der Anträge.

Zusammenfassung:

  • Seit Einrichtung der SdR im Jahre 2011 sind insgesamt 13.366 Anträge auf Schlichtung eingegangen.
  • Soweit die Anträge zulässig waren, sind ganz überwiegend Schlichtungsvorschläge unterbreitet worden, die ein gegenseitiges Nachgeben der Parteien anregten.
  • Die Bereitschaft an dem rein freiwilligen Schlichtungsverfahren teilzunehmen, war im Jahr 2023 mit ca. 89,5 % weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
  • Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Vorliegen der vollständigen Schlichtungsakte bis zum Versenden des Schlichtungsvorschlages betrug 2023 durchschnittlich nur ca. 56 Tage und damit 34 Tage unter der gesetzlich zulässigen Frist von 90 Tagen.

Die Art der Streitigkeiten legt nahe, dass die Parteien im Vorfeld nach wie vor unzureichend kommunizieren und über Vergütungsabrechnungen nicht ausreichend transparent und verständlich aufgeklärt wird. Die SdR empfiehlt deshalb Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, von Beginn an und auch während des laufenden Mandats, Mandantinnen und Mandanten gründlich und verständlich über voraussichtlich entstehende Kosten, die Erfolgsaussichten und die verschiedenen Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens aufzuklären. So lassen sich Missverständnisse, falsche Erwartungen und Streitigkeiten am ehesten vermeiden.

Uta Fölster ist neue Schlichterin

Nachdem die bisherige Schlichterin, Elisabeth Mette, ihr Amt aus gesundheitlichen Gründen überraschend niederlegen musste, übernimmt Uta Fölster am 15. Oktober 2022 als neue Schlichterin die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Fölster war nicht nur Pressesprecherin der Berliner Justiz und des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch Präsidentin des Amtsgerichts Berlin-Mitte und von 2008 bis 2021 Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Nach Dr. h. c. Renate Jaeger, Monika Nöhre, Prof. Dr. Reinhard Gaier und zuletzt Elisabeth Mette, tritt Fölster das Amt der Schlichterin zu Recht mit viel Selbstbewusstsein und Engagement an:

„Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe. Meine langjährige Erfahrung als Richterin hat mich auch gelehrt, dass eine von Einvernehmen und gegenseitigem Nachgeben gekennzeichnete Streitentscheidung eher dauerhaften Rechtsfrieden zu gewährleisten vermag als ein gerichtliches Urteil. Um es mit den Worten der ehemaligen Präsidentin des BVerfG, Jutta Limbach, zu sagen: Man sollte es immer für möglich halten, dass sich die Vernunft möglicherweise auch auf der anderen Seite befindet. Das ist eine kluge Einsicht, der man sich bei Streitigkeiten stets vergewissern sollte. Diese Einsicht hat nach meinem Eindruck auch die Einrichtung und Ausgestaltung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft geprägt.
Kostenfrei und rechtlich qualifizierte Unterstützung bei einer neutralen Stelle in Anspruch nehmen zu können, um einen vermögensrechtlichen Streit zwischen Rechtsanwalt und Mandant ohne nervenaufreibenden und zeitraubenden Aufwand beizulegen, ist ein Angebot, das man vernünftigerweise nicht ausschlagen sollte“, so Fölster.

Die Pressemitteilung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft finden Sie hier.