RA Michael Then erneut zum Vorsitzenden des Beirats und Martin Schafhausen zum Stellvertreter gewählt

Der neu zusammengesetzte Beirat der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25. April 2022 Michael Then erneut zu seinem Vorsitzenden und Martin Schafhausen zu seinem Stellvertreter gewählt.

Ferner wurden Dr. Volker Schumacher, Michaela Schröder, Thomas Lämmrich, Carmen Wegge, Ingmar Jung, Lukas Benner und Ria Schröder vom Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer zu Mitgliedern des Beirats der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ernannt. Die Amtszeit der Beiratsmitglieder beträgt vier Jahre. Eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig.

Foto: BRAK

Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021

Im Vergleich zum Vorjahr sind bei der Schlichtungsstelle ca. 15 % mehr Schlichtungsanträge eingegangen und die Annahmequote der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge konnte auf 62,5 % erhöht werden.

Weitere Informationen zu den Antragseingängen, Verfahrensgegenständen, Schlichtungsvorschlägen, abgelehnten Anträgen, der durchschnittlichen Verfahrensdauer, den erfolglos gebliebenen Verfahren sowie typischen Fallkonstellationen, Empfehlungen zur Vermeidung derartiger Streitigkeiten und anonymisierte Schlichtungssfälle finden Sie in unserem Tätigkeitsbericht 2021.

10 Jahre Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Die auf Initiative der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hat zum 1. Januar 2011 offiziell ihre Arbeit aufgenommen und schlichtet damit bereits seit 10 Jahren vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten und ihren (ehemaligen) Mandantinnen / Mandanten aus dem Mandatsverhältnis.

Zum zehnjährigen Bestehen hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eine Jubiläumsschrift herausgegeben, die Sie hier abrufen können.

keine telefonische Rechtsberatung

Bitte beachten Sie, dass es nicht zu den Aufgaben der Schlichtungsstelle gehört, telefonisch Hinweise zu erteilen bzw. Kostenrechnungen abstrakt zu überprüfen. Die Schlichtungsstelle ist auch nicht befugt, Rechtsrat zu erteilen.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kann nur auf einen schriftlichen Antrag, z.B. über den Online-Antrag auf unserer Internetseite, tätig werden.

Antragstellung

Schlichtungsanträge ohne genaue Sachverhaltsschilderung und Anlagen (wie z.B. Rechnungen, Schriftverkehr u.s.w.) können nicht oder nur mit großer Verzögerung von uns bearbeitet werden.

Eine Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier. Ein Schlichtungsantrag kann auch online über unser Antragsformular gestellt werden.

Sie werden zudem gebeten, digitalisierte Anlagen zum Schlichtungsantrag und zu der Folgekorrespondenz möglichst im PDF-Format, genau bezeichnet und immer getrennt als einzelne Dateien zu übermitteln.

Erreichbarkeit

Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 28 44 41 70 für Sie erreichbar.

Sie können sich mit Ihrem Anliegen auch per E-Mail unter schlichtungsstelle(at)s-d-r.org oder per Fax unter der Nummer 030 / 28 44 41 712 an uns wenden.

Postalisch erreichen Sie die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in der Rauchstraße 26 in 10787 Berlin.