Bitte beachten Sie, dass es nicht zu den Aufgaben der Schlichtungsstelle gehört, telefonisch Hinweise zu erteilen bzw. Kostenrechnungen abstrakt zu überprüfen. Die Schlichtungsstelle ist auch nicht befugt, Rechtsrat zu erteilen.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kann nur auf einen schriftlichen Antrag, z.B. über den Online-Antrag auf unserer Internetseite, tätig werden.