Antragstellung

Schlichtungsanträge ohne genaue Sachverhaltsschilderung und Anlagen (wie z.B. Rechnungen, Schriftverkehr u.s.w.) können nicht oder nur mit großer Verzögerung von uns bearbeitet werden.

Eine Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier. Ein Schlichtungsantrag kann auch online über unser Antragsformular gestellt werden.

Sie werden zudem gebeten, digitalisierte Anlagen zum Schlichtungsantrag und zu der Folgekorrespondenz möglichst im PDF-Format, genau bezeichnet und immer getrennt als einzelne Dateien zu übermitteln.