Online-Antrag
Die Schlichtungsstelle für Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteDie Schlichtungsstelle für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Stellen Sie als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt einen Schlichtungsantrag, wenn ihre Kostennote nicht bezahlt wird oder wenn Ihre Mandantin / Ihr Mandant unzufrieden mit den abgerechneten Gebühren oder den Leistungen einer Kollegin oder eines Kollegen ist.

Streit über die eigenen Gebühren

  • Viele Mandatsverhältnisse sind über lange Jahre gewachsen und es besteht gegenseitiges Vertrauen– nur bei der Höhe der anwaltlichen Gebühren gibt es auf einmal unterschiedliche Auffassungen. Dann ist der Blick von außen hilfreich, um das Mandatsverhältnis zu erhalten.
  • Die Schlichtungsstelle ist auf die Prüfung anwaltlicher Vergütung spezialisiert und sämtliche Schlichtungsverfahren werden ausnahmslos von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Praxiserfahrung betreut.
  • Unsere Schlichtungsvorschläge enthalten eine ausgewogene rechtliche Begründung und bieten damit eine klare und fundierte Entscheidungsgrundlage um Differenzen mit der eigenen Mandantschaft schnell und dauerhaft zu befrieden.
  • Ein Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle hemmt zudem die Verjährung; vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) BGB und das Schlichtungsverfahren ist schneller als die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Wenn Streit über die Bezahlung eigener Gebührenrechnungen besteht, können Sie bei uns einen Schlichtungsantrag stellen. Wir schlichten für Sie unabhängig, neutral und kostenlos.

 


Streit über die Abrechnung oder Leistungen einer Kollegin / eines Kollegen

  • Stellen Sie als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt einen Schlichtungsantrag für Ihre Mandantin / Ihren Mandanten, wenn diese / dieser unzufrieden mit der Leistung oder den abgerechneten Gebühren einer Kollegin oder eines Kollegen ist.
  • Damit geben Sie die Streitbeilegung, ohne Kostenrisiko für Ihre Mandantin/Ihren Mandanten, in neutrale Hände.
  • Die Schlichtungsstelle ist auf die Prüfung vermögensrechtlicher Streitigkeiten im Hinblick auf die anwaltliche Vergütung sowie möglicher Schadensersatzansprüche spezialisiert.
  • Zudem hemmt ein Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle die Verjährung (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) BGB) und das Schlichtungsverfahren ist schneller als die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Wenn Streit über die abgerechneten Gebühren oder die Leistung einer Kollegin oder eines Kollegen besteht, können Sie für Ihre Mandantin / Ihren Mandanten bei uns einen Schlichtungsantrag stellen. Wir schlichten unabhängig, neutral und kostenlos.

 

Foto eines Laptops der auf einem Schreibtisch steht. Auf dem Laptop sieht man die geöffnete Seite des Online-Antrags der Schlichtungsstelle.

Schlichtungsantrag

Hier können Sie in wenigen Schritten online einen Schlichtungsantrag stellen. Sie haben die Möglichkeit, den Sachverhalt zu schildern und alle notwendigen Dokumente hochzuladen.