Online-Antrag
Die Schlichtungsstelle für Mandantinnen und MandantenDie Schlichtungsstelle für Mandantinnen und Mandanten

Mandantinnen und Mandanten, die Verbraucherinnen / Verbraucher, Unternehmen oder Behörden sind, können bei Streit über die anwaltlichen Gebühren oder bei einer Auseinandersetzung über mögliche Schadenersatzforderungen einen Schlichtungsantrag bei uns stellen.

Streit über anwaltliche Gebühren

  • Oftmals wird eine individuelle Vereinbarung bezüglich anwaltlicher Gebühren, also eine sogenannte „Vergütungsvereinbarung“ geschlossen und es stellt sich die Frage, ob diese wirksam ist.
  • Falls die Abrechnung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) erfolgt ist, kann es sein, dass die Kostenrechnung als nicht prüfbar angesehen wird.
  • Es kann auch vorkommen, dass die Gebührenrechnung aufgrund einer vermuteten Schlechtleistung nicht gerechtfertigt erscheint.
  • Ein ausreichend begründeter Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle hemmt zudem die Verjährung; vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) BGB.
Wenn Streit über anwaltliche Gebühren entsteht, können Sie bei uns einen Schlichtungsantrag stellen. Wir schlichten für Sie unabhängig, neutral und kostenlos.

Achtung: Zunächst sollten Sie den direkten Dialog mit Ihrer Rechtsanwältin / ihrem Rechtsanwalt wählen. Dies ist Voraussetzung für einen Schlichtungsantrag.


Streit wegen vermuteter Schlechtleistung

  • Sollte Ihnen durch eine anwaltliche Pflichtverletzung (z.B. durch ein Fristversäumnis) ein Schaden entstanden sein, können Sie ggf. Schadensersatz verlangen.
  • Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens prüfen wir zum einen ob Ihnen ein Schadensersatzanspruch zusteht und zum anderen die Reduzierung von anwaltlichen Gebühren.
Wenn mit Ihrer Rechtsanwältin / ihrem Rechtsanwalt Streit über eine Schadensersatzforderung entsteht, können Sie bei uns einen Schlichtungsantrag stellen. Wir schlichten für Sie unabhängig, neutral und kostenlos.

Wichtig: Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt kann eine Streitschlichtung auch ablehnen, denn die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für beide Parteien freiwillig.

Foto eines Laptops der auf einem Schreibtisch steht. Auf dem Laptop sieht man die geöffnete Seite des Online-Antrags der Schlichtungsstelle.

Schlichtungsantrag

Hier können Sie in wenigen Schritten online einen Schlichtungsantrag stellen. Sie haben die Möglichkeit, den Sachverhalt zu schildern und alle notwendigen Dokumente hochzuladen.