Online-Antrag

Hinweise nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

  1. Das Schlichtungsverfahren wird nach der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft durchgeführt. Die Satzung ist auf der Internetseite der Schlichtungsstelle unter s-d-r.org abrufbar und wird auf Anfrage in Textform übermittelt.
  2. Die Parteien stimmen mit ihrer Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Satzung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zu.
  3. Das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens kann von dem Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens abweichen.
  4. Die Parteien des Schlichtungsverfahrens können sich von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder einer anderen Person, soweit diese zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen befugt ist, beraten oder vertreten lassen.
  5. Die Parteien des Schlichtungsverfahrens müssen nicht durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt oder eine andere Person vertreten sein.
  6. Es besteht die Möglichkeit einer Beendigung des Streitbeilegungsverfahrens nach § 15 VSBG (Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien).
  7. Nach § 204 Absatz 1 Nr. 4 Buchstabe a) des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Verjährung schon durch den Eingang des Antrags bei der Schlichtungsstelle gehemmt, wenn dieser demnächst bekannt gegeben wird.
  8. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist kostenlos. Die eigenen Kosten und Auslagen, wie z. B. Kopier-, Porto- und Rechtsanwaltskosten für die Vertretung im Schlichtungsverfahren werden nicht erstattet, sondern müssen von jeder Partei des Schlichtungsverfahrens selbst getragen werden.
  9. Die Schlichter/-innen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schlichtungsstelle sind, auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit für die Schlichtungsstelle, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

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