Streit über die Abrechnung oder Leistungen einer Kollegin / eines Kollegen
- Stellen Sie als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt einen Schlichtungsantrag für Ihre Mandantin / Ihren Mandanten, wenn diese / dieser unzufrieden mit der Leistung oder den abgerechneten Gebühren einer Kollegin oder eines Kollegen ist.
- Damit geben Sie die Streitbeilegung, ohne Kostenrisiko für Ihre Mandantin/Ihren Mandanten, in neutrale Hände.
- Die Schlichtungsstelle ist auf die Prüfung vermögensrechtlicher Streitigkeiten im Hinblick auf die anwaltliche Vergütung sowie möglicher Schadensersatzansprüche spezialisiert.
- Zudem hemmt ein Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle die Verjährung (vgl. § 204 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a) BGB) und das Schlichtungsverfahren ist schneller als die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Wenn Streit über die abgerechneten Gebühren oder die Leistung einer Kollegin oder eines Kollegen besteht, können Sie für Ihre Mandantin / Ihren Mandanten bei uns einen Schlichtungsantrag stellen. Wir schlichten unabhängig, neutral und kostenlos.